Neues Begutachtungsinstrument in der Pflege

Das Neue Begutachtungs-Assessment (NBA) und seine Module im Überblick

Neues Begutachtungsinstrument in der Pflege (NBA)

Das neue Begutachtungsinstrument, korrespondierend zum neuen Verständnis von Pflegebedürftigkeit, wurde im Rahmen der Beratungen des Expertenbeirats zur konkreten Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs 2009/2013 als Kern eines neuen Begutachtungsverfahrens entwickelt. Ziel des NBA ist, die Elemente des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs abzubilden und zu konkretisieren. Der Medizinische Dienst der Spitzenverbände (Studie von 2014) hat die Verlässlichkeit und Praktikabilität erfolgreich getestet und die Anwendbarkeit bestätigt.

Dem Neuen Begutachtungs-Assessment (NBA) liegt eine umfangreiche wissenschaftliche Analyse und die Bewertung (inter-)national anerkannter Assessment-Instrumente zugrunde, die zur Erfassung des Pflege- und Hilfebedarfs dienen. Die modulare Struktur des NBA ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung einzelner Lebensbereiche einer pflegebedürftigen Person, indem sie bestimmte Kriterien zusammenfasst. Sie erhebt in sechs oder acht Lebensbereichen (sogenannten Themenmodulen), wie selbstständig die Person noch ist und wieviel personelle Hilfe sie benötigt.

Die Module des Begutachtungs-Assessments und deren Gewichtung

Module und ihre Gewichtung

Modul 1: Mobilität

Es werden motorische Fähigkeiten wie der Positionswechsel im Bett, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs und Treppensteigen eingeschätzt. Die Bewertung findet innerhalb einer vierstufigen Skala mit den Abstufungen „selbstständig“, „überwiegend selbstständig“, „überwiegend unselbstständig “und „unselbstständig“ statt.

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Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Es werden geistige Funktionen wie die zeitliche und örtliche Orientierung, das Verstehen von Aufforderungen und die Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen, bewertet. Das Modul bildet mentale Fähigkeiten ab, die Auswirkungen auf die gesamte Lebensführung der Person haben.

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Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlage

Es geht um krankheitsbedingte Verhaltensweisen, die selbst nicht gesteuert werden können und wiederkehrend auftreten, wie zum Beispiel motorische Verhaltensauffälligkeiten, Beschädigung von Gegenständen, Ängste, Antriebsverarmung, Aggressivität und nächtliche Unruhe.

 

Modul 4: Selbstversorgung

Es geht um die Einschätzung des Hilfebedarfs bei Tätigkeiten der Körperpflege, des An- und Auskleidens, der Ernährung und der Ausscheidung.

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Modul 5: Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen

Es wird der Grad der Selbstständigkeit bei Maßnahmen wie Medikamenteneinnahme und Verbandswechsel eingeschätzt. Die Bewertung hängt von der Komplexität der Maßnahmen ab.

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Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Es sind sowohl kognitive als auch motorische Fähigkeiten von Bedeutung. Bewertet wird u. a., ob die Personen mit anderen Menschen in Kontakt treten und ihren Tagesablauf gestalten können.

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Modul 7: Außerhäusliche Aktivitäten

Es wird bewertet, ob die Person ihre Wohnung/ihren Wohnbereich selbstständig verlassen, sich außerhalb des Wohnbereichs selbstständig fortbewegen, öffentliche Verkehrsmittel nutzen oder in einem Pkw mitfahren kann.

Keine

Modul 8: Haushaltsführung

Es geht unter anderem um das Einkaufen für den täglichen Bedarf, Zubereiten einfacher Mahlzeiten, Aufräum- und Reinigungsarbeiten oder die Regelung finanzieller Angelegenheiten.

Keine

 

 

 

1 Tab. 3.1-1 Module des Neuen Begutachtungsinstruments und deren Gewichtung

Das Begutachtungsformular

Das vollständige Begutachtungsformular in seiner ursprünglichen Form (Wingenfeld et al.) enthält sieben voneinander abgrenzbare Bereiche. Über diese können sämtliche im Rahmen einer Begutachtung benötigten Informationen erhoben werden. Die beiden letzten Bereiche „Neues Begutachtungsinstrument“ und „Ergebnisse und Empfehlungen“ sind gesondert in einem eigenen Abschnitt (B) ausgewiesen.

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