Pflegekräfte-Mangel

Was sind die wesentlichen Neuerungen der Pflegeberufsreform und wer profitiert?

Es war ein langer Weg. Vom ersten Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Pflegeberufsausbildung im März 2012 bis zum Beschluss des Pflegeberufsreformgesetzes im Juni 2017 sind über fünf Jahre vergangen. Und wir sind noch lange nicht am Ziel. Aber immerhin – was lange währt, wird endlich gut?

Unstrittig ist, dass die anstehende Reform kein Reförmchen ist, sondern die Pflegeberufsausbildung tatsächlich auf ein neues Niveau heben wird. Die Ausbildung in der Pflege wird umfangreicher, einheitlicher und bietet den Absolventen den beruflichen Einsatz in einem breiteren Arbeitsfeld als bisher, mehr Flexibilität und mehr Aufstiegsmöglichkeiten.

Auch ein berufsqualifizierendes Pflegestudium auf Hochschulebene, das die Verleihung eines akademischen Grades beinhaltet, ist Teil der Reform. Die Ziele sind klar: Der Pflegeberuf muss sich den zum Teil massiven Veränderungen im Pflegebedarf anpassen; er muss flexibler werden und deutlich an Attraktivität gewinnen, damit sich mehr Fachkräfte für die Pflege ausbilden lassen, sodass zumindest mittelfristig der Personalnotstand in diesem Bereich gemindert werden kann.

Wie das neue Ausbildungsprogramm angenommen wird, bleibt abzuwarten. Problematisch könnte werden, dass neue Qualifikationsanforderungen und -hürden den Einsatz ausländischer Pflegekräfte weiter erschweren werden und so der Personalengpass unter Umständen sogar noch verschärft wird.

Generalistisch und kostenlos – so soll Pflege attraktiver werden

Altenpflege, Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege? Niemand, der künftig eine Pflegeausbildung beginnt, muss sich für das eine oder gegen das andere entscheiden. Denn die Ausbildung zu »Pflegefachfrau« oder »Pflegefachmann« nach dem neuen Pflegeberufegesetz wird es den Absolventen künftig ermöglichen, in allen Versorgungsbereichen zu arbeiten und diese gegebenenfalls auch zu wechseln.

Für alle Auszubildenden werden in den ersten beiden Ausbildungsjahren die gleichen Lerninhalte vermittelt. Ab dem dritten Jahr kann dann gewählt werden, ob die generalistische Ausbildung fortgesetzt oder eine Spezialisierung auf Kinderkranken-, Kranken- oder Altenpflege gewählt wird. Auch ein Abbruch nach dem zweiten Ausbildungsjahr ist möglich und führt zu einem Abschluss als Pflegeassistent/in.

Dass diese Generalisierung und Flexibilität durchaus Sinn macht, wird klar, wenn man den demografischen Wandel und die daraus resultierenden Veränderungen in den Anforderungen an Pflegekräfte betrachtet. In Pflegeeinrichtungen haben Pflegekräfte schon heute zunehmend auch chronisch kranke Patienten mit medizinischen Pflegemaßnahmen zu versorgen und Pflegende in Krankenhäusern haben sich zunehmend auch um ältere, demenzkranke Patienten zu kümmern.

Eine Entwicklung, die sich mit einem steigenden Anteil an immer älter werdenden Menschen in unserer Gesellschaft noch verstärken wird. Die klassischen Unterscheidungen zwischen den Bereichen Alten- und Krankenpflege verschwimmen also zunehmend und die Überschneidungen in den Kompetenzanforderungen werden zum selbstverständlichen Pflegealltag.

Gegen Misstrauen und Vorurteile – schafft die Pflege den Imagewandel?

Je qualifizierter und umfangreicher eine Ausbildung ist, je breiter die Wahlmöglichkeit innerhalb eines Berufes ist und je flexibler man unter Umständen Arbeitsbereiche innerhalb des Berufes auch wechseln und neue Erfahrungen erwerben kann, desto attraktiver ist es natürlich für junge Menschen, diesen Beruf zu wählen. Wenn dann auch noch vorgesehen ist, dass man sich gegebenenfalls über ein Hochschulstudium weiterqualifizieren und einen akademischen Grad erwerben kann, um damit weitere Möglichkeiten zum beruflichen Aufstieg zu haben, dann wird der Ausbildungsweg sicherlich noch interessanter.

All das soll das Pflegeberufsreformgesetz leisten, um die Pflege in Deutschland aus der Personalsackgasse zu führen. Ein ganz wesentlicher Aspekt dabei ist auch, dass alle neuen Ausbildungswege über einen gemeinsamen Ausbildungsfonds finanziert werden sollen, die Ausbildung für die Lernenden also kostenfrei sein wird. Ein großer Fortschritt, wenn man bedenkt, dass Auszubildende heute an vielen Pflegeschulen in Deutschland noch Schulgeld bezahlen müssen. Außerdem werden Azubis künftig auch Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung haben.

Durch die Pflegestrukturreform von 2017 und die neu eingeführten Personaluntergrenzen sollte sich die Pflegesituation vielerorts schon bald spürbar entspannen – wenn sich denn genügend Personal findet. »Wir schaffen neue Möglichkeiten, sich besser zu qualifizieren und beruflich voranzukommen. Die Reform ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Anerkennung und Wertschätzung der Pflegekräfte in Deutschland.« So Katarina Barley, Bundesfamilienministerin der vergangenen Legislaturperiode.

Ausblick

Letztendlich sollten also alle am Pflegeprozess Beteiligten von der Ausbildungsreform profitieren – wenn sie nur genug Geduld aufbringen. Für das Jahr 2018 ist zunächst einmal geplant, die notwendige neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung zu erarbeiten und zu verabschieden. Die neuen Ausbildungsgänge starten dann wohl frühestens 2020. Die Weichen sind also gestellt – der Zug rollt aber weiterhin nur sehr langsam in Richtung Zielbahnhof.

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