Leseprobe: Angehörigenarbeit

5 Hilfs- und Entlastungsangebote für Ihren „Beratungskoffer“ 81 FACHKOMPETENZ PFLEGE: Angehörigenarbeit in der Pflege Zehn wichtige Hilfs- und Entlastungsangebote für Angehörige 1. Beratungsstellen – Pflegestützpunkte Die Berater des Pflegestützpunkts informieren Angehörige und zu Pflegende kostenlos über bundes- und landesrechtliche Sozialleistungen. Zudem ermitteln sie systematisch den individuellen Hilfebedarf, sie begleiten Angehörige vom ersten Kontakt bis zur Umsetzung der gefundenen individuellen Lösung, helfen bei der Antragstellung, z. B. bezüglich des Pflegegrades. Ebenfalls koordinieren sie alle für die Versorgung und Betreuung wesentlichen pflegerischen und sozialen Unterstützungsangebote und sie informieren auch über Rechtsansprüche von Pflegepersonen und vieles mehr. 2. Urlaubsangebote Insbesondere mit Pflegebedürftigen mit Demenz ist es mitunter schwierig, einen gemeinsamen Urlaub zu organisieren. Mittlerweile gibt es aber hierfür betreute Gruppenreisen und auch Hotels, die sich auf diese Klientel spezialisiert haben. Die hierfür anfallenden Kosten können zum Teil über das Pflegeleistungser- gänzungsgesetz oder auch über die Verhinderungspflege abgerechnet werden. Gerade für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen hat die Alzheimer Gesellschaft e. V. eine Liste von geeigneten Angeboten zusammengestellt: www.deutsche-alzheimer.de 3. Betreuungsgruppen Hierbei handelt es sich um sogenannte „niederschwellige Angebote“, in denen Betroffene stundenweise betreut werden können, damit Angehörige für kurze Zeit Entlastung erhalten. Auch diese Angebote kön- nen über das Pflegeleistungsergänzungsgesetz finanziert werden. 4. Angehörigengruppen Diese Gruppen reichen von Angehörigenselbsthilfegruppen bis zu Kursen für pflegende Angehörige, in denen Angehörige psychische Entlastung, aber auch handfeste Pflegehandlings erfahren. 5. Ambulante Pflege Liegt ein Pflegegrad bei dem Pflegebedürftigen vor, finanziert die Pflegeversicherung Sachleistungen, z. B. in Form eines Pflegedienstes. Oftmals gibt es unter dem Dach der ambulanten Träger noch weitere Leistun- gen, wie z. B. hauswirtschaftliche Hilfen oder auch Betreuungspersonen, die mit dem Betroffenen Freizeit- angebote durchführen. 6. Tagespflege Hier werden meist Menschen mit Demenz von qualifizierten Mitarbeitern über den Tag betreut. Ein Hol- und Bringdienst sorgt für den Transfer des Betroffenen. Diese Leistung wird ebenfalls über die Pflegeversi- cherung finanziert. 7. Kurzzeitpflege Meistens wird dieses Angebot von vollstationären Einrichtungen der Altenarbeit angeboten. Es dient dazu, dem Angehörigen eine „Auszeit von der Pflege“ zu ermöglichen. Das ist bis zu maximal acht Wochen pro Jahr möglich und wird ebenfalls über die Pflegeversicherung ermöglicht. 8. Verhinderungspflege Ist die Pflegeperson z. B. durch Krankheit verhindert, kann diese Leistung für maximal 42 Tage im Kalen- derjahr bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Hier springt dann für den verhinderten Angehöri- gen z. B. ein Pflegedienst ein. Stundenweise ist auch Verhinderung möglich, das ist meistens sogar finanzi- ell lohnender. 9. Betreutes Wohnen Damit der Pflegebedürftige so lange wie möglich seine Autonomie ausleben kann, gibt es seniorenge- rechte Wohnungen, die barrierefrei gestaltet sind. Zusätzlich kann er sich noch durch ambulante Pflege, Hausnotrufsystem, Essen auf Rädern oder über hauswirtschaftliche Leistungen unterstützen lassen. 10. Vollstationäre Pflege Ist die häusliche Pflege nicht mehr zu gewährleisten und reicht auch das Betreute Wohnen nicht mehr aus, stehen vollstationäre Einrichtungen der Altenpflege zur Verfügung. Hierbei gibt es unterschiedliche Wohn- formen, wie z. B. Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz.

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