Leseprobe: Angehörigenarbeit

171 FACHKOMPETENZ PFLEGE: Angehörigenarbeit in der Pflege Ein neues Modell: der Angehörigen-Beauftragte Einrichtungen der Altenarbeit müssen auf neue Tendenzen im Praxisfeld re- agieren. Eine Möglichkeit besteht darin, dass z. B. ein Angehörigen-Beauf- tragter die wesentlichen Aufgaben der Angehörigenarbeit in seinen Hän- den bündelt, koordiniert und als Vermittler zur Verfügung steht. Zudem kann er Strategien im Umgang mit schwierigen Angehörigen mit den Teams entwickeln. Auf diese Weise werden die Teams, aber auch die Leitung der Einrichtung, z. B. die Pflegedienstleitung, entlastet. Der Angehörigen-Be- auftragte übernimmt hierbei nicht die komplette Angehörigenarbeit – er koordiniert diese. Das Aufgabenfeld eines Angehörigen-Beauftragten ist spannend, umfang- reich und vielseitig. Das ist dem Umstand geschuldet, dass die Anforderun- gen der Angehörigen immer anspruchsvoller geworden sind. Angehörige wollen Wertschätzung erfahren, informiert und einbezogen werden. Das umfangreiche Aufgabenfeld soll nicht erschrecken, sondern herausfor- dern. Sie werden schnell merken, was für eine wichtige Funktion ein Ange- hörigen-Beauftragter in Ihrer Einrichtung erhalten kann. Entnehmen Sie der Übersicht, was die Aufgaben des Angehörigen-Beauftragten alles umfassen. Aufgaben des Angehörigen-Beauftragten Verständliche Informationen erstellen Angehörige möchten informiert werden über Pflege und Betreuung des zu Pflegenden. Insbesondere im Bereich der Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz und über die Palliativversorgung benötigen Angehörige verständliche Informationen. Im ambulanten Bereich ist es zudem wichtig für Angehörige zu wissen, welche Leistungen ihnen zustehen und wie sie diese für sich und den Pflegebedürftigen organisie- ren können. Fallbesprechungen moderieren Um den individuellen Ansprüchen und Bedürfnissen der Angehörigen und des zu Pflegenden gerecht zu werden, ist es immer wieder erforderlich, Fallbesprechungen anzubieten und durchzuführen. Hier obliegt es dem Angehörigen-Beauftragten, diese Fallbesprechungen zu moderieren. Dabei ist es wichtig, dass Angehörige in die Fallarbeit einbezogen werden. Vermittlung bei Konflikten Konflikte zwischen den Teams, dem zu Pflegenden und den Angehörigen lassen sich nicht immer vermei- den. Ergeben sie sich, obliegt es dem Angehörigen-Beauftragten, sich als Vermittler und Streitschlichter anzubieten. 8 8

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