Leseprobe: Angehörigenarbeit

8 173 FACHKOMPETENZ PFLEGE: Angehörigenarbeit in der Pflege Gründe für einen Angehörigen-Beauftragten Grund 1: Konflikte mit Angehörigen werden minimiert Da der Angehörigen-Beauftragte der erste Ansprechpartner für Angehörige ist, kann er einen Großteil der Konflikte, welche Angehörige mit der Einrichtung, den Teams oder einzelnen Mitarbeitern haben, schon im Vorfeld besprechen. Dadurch können die Teams ruhiger arbeiten, und mögliche Konflikte werden so von den Teams ferngehalten. Grund 2: Vermittlung bei Konflikten mit den Teams Sollten sich Konflikte mit einzelnen Mitarbeitern oder ganzen Teams entwickelt haben, kann der Angehö- rigen-Beauftragte als Vermittler fungieren. Wichtig ist hierbei, dass er eine neutrale Position einnehmen kann. Grund 3: Verständnis wecken für die Sicht der Angehörigen in den Teams Damit die Teams die Perspektive der Angehörigen besser nachvollziehen können, wirbt der Angehörigen- Beauftragte in den Teambesprechungen und in den Fallarbeiten für diese Sichtweise. Dadurch kann eine verstehende Haltung bei den Kollegen in den Teams entstehen. Grund 4: Die Leistungen der Einrichtung realistisch vor Angehörigen darstellen Sollten Angehörige sich auf Angaben aus dem Einrichtungsprospekt bzw. aus der Internetpräsentation berufen, kann der Angehörigen-Beauftragte in einem persönlichen Gespräch den hierbei gemeinten Sinn erläutern. Dadurch entsteht bei Angehörigen eine realistische Sicht auf das Angebot der Einrichtung. Grund 5: Strukturierte Angehörigenarbeit in einer Hand Angehörigenarbeit muss einrichtungsintern vernetzt werden. Hier ist es sinnvoll, dass diese Arbeit in zent- raler Hand liegt. Auf diese Weise müssen nicht die einzelnen Teams bzw. Wohnbereiche parallel gleiche Aufgaben erfüllen. Zudem präsentiert sich die Angehörigenarbeit einheitlich. Grund 6: Vernetzung mit externen Angeboten Damit auch externe Angebote für Angehörige weiterempfohlen und vermittelt werden können, weiß der Angehörigen-Beauftragte um das örtliche Angebot, z. B. externe Selbsthilfegruppen. Grund 7: Erstellen von aussagekräftigen Informationsschriften Für die wesentlichen Themenbereiche wie z. B. Demenzbetreuung oder Palliativversorgung erstellt der Angehörigen-Beauftragte verständliche Informationsschreiben. Diese werden dann im Bedarfsfall durch ihn oder durch die Teams an interessierte Angehörige herausgegeben. Grund 8: Moderation von Fallbesprechungen unter Teilnahme von Angehörigen Bei bestimmten Fragestellungen kann es sinnvoll sein, dass Angehörige auch an Fallbesprechungen teilneh- men (siehe weiter oben). Hier kann der Angehörigen-Beauftragte den Angehörigen informieren und vor- bereiten. Da der Angehörigen-Beauftragte hierbei eine neutrale Position einnehmen sollte, kann er gut diese Fallbesprechung moderieren. Zeigen Sie Ihrer Leitung und Ihren Kollegen die Vorteile auf, die ein Ange- hörigen-Beauftragter mit sich bringt. Gerade vor dem Hintergrund, dass Angehörige in den letzten Jahren sich zunehmend in den Pflege- und Betreuungsalltag einbringen. Da aber insbesondere die Mitarbeiter der Pflege und Betreuung in den letzten Jahren immer weniger Zeit zur Verfü- gung haben, kann hier ein Angehörigen-Beauftragter einen Teil dieser Auf- gaben übernehmen. Das ist die Stellenbeschreibung für einen Angehörigen-Beauftragten Da der Aufgabenbereich eines Angehörigen-Beauftragten neu ist, werden Sie hierzu eine eigene Stellenbeschreibung formulieren müssen. Nutzen Sie für die Erstellung das hier aufgeführte Muster, z. B. für den stationären Pflegebe- reich. Passen Sie für den ambulanten Bereich das Muster entsprechend an.

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