Leseprobe: Mobilität

Zu dieser Folie: Die Funktionsfähigkeit eines Menschen bezüglich bestimmter Komponenten der Gesundheit ist als eine Wechselwirkung oder komplexe Beziehung zwischen Gesundheitsproblemen und Kontextfaktoren zu verstehen. Es besteht eine dynamische Wechselwirkung zwischen diesen Größen: Interventionen bezüglich einer Größe können eine oder mehrere der anderen Größen verändern. Beeinträchtigungen der Komponente(n) Körperfunktionen und/oder Körperstrukturen werden als Schädigungen bezeichnet. Das Erschweren oder Verhindern dieser Komponenten wird als Beeinträchtigungen der Aktivität bzw. Teilhabe bezeichnet. Aus der ICF ergibt sich, dass die alleinige Diagnosestellung (z. B. rheumatoide Arthritis der Fingergelenke, mit dem ICD-10-Code: M05 chronische Polyarthritis) nicht ausreicht, um einen Hilfebedarf zu definieren. Vielmehr ist zunächst zu betrachten, welcher körperliche Schaden (Abweichung) vorliegt. Im vorgenannten Beispiel die Fehlstellung und eingeschränkte Beweglichkeit der Finger beider Hände. Hieraus ergibt sich, dass der Betroffene bestimmte Aktivitäten und Tätigkeiten nicht mehr oder nur noch eingeschränkt durchführen kann. Das Ausmaß wäre bei den Aktivitäten zu beschreiben. In der GKV wären diese Aktivitäten mit den Grundbedürfnissen (z. B. dem Greifen) zu korrelieren. Die Aktivitätseinschränkung führt nun in der Folge zu einer weiteren Einschränkung der erweiterten Grundbedürfnisse (z. B. der Teilhabe oder dem selbstständigen Wohnen), der Mensch ist nicht nur körperlich behindert, sondern auch in seiner Teilhabe. Dies wiederum kann dazu führen, dass sich der Krankheitszustand verschlechtert, etwa über psychische Beeinträchtigung, Depressionen oder fehlendes Training der Bewegung. Damit wären der Hilfebedarf und das Ziel der erforderlichen Versorgung beschrieben. Im Beispiel wäre es © 6

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